artikel 13 der allgemeinen erklärung der menschenrechte gibt jedem menschen das recht, sich innerhalb eines staates frei zu bewegen und seinen aufenthaltsort frei zu wählen sowie jedes land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein land zurückzukehren [A/RES/217, UN-Doc. 217/A-(III)] ~ rhododendron park bremen